
Der Berufsverband Rindermast (BVRM) hat eine Broschüre zum Thema Tierwohl in der Rinderhaltung herausgegeben. Denn die Gesellschaft fordert immer mehr Tierwohl, auch in der Rindermast. Die Broschüre gibt einen Überblick über den aktuellen Status Quo in der Mastrinderhaltung. Sie zeigt, welche Unterschiede zwischen den Haltungsstufen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) bestehen und welche Anforderungen die Ställe erfüllen müssen. Außerdem stellt der BVRM Umbaulösungen vor, die in älteren Ställen kostengünstig mehr Tierwohl ermöglichen.
Der LEH nutzt seit einigen Jahren eine eigene Haltungskennzeichnung für tierische Produkte. Nach diesen Kriterien lässt sich die Tierhaltung in Haltungsstufe 1 bis 4 einordnen. Den Landwirten fehlt eine bundesweit einheitliche Richtlinie, an der sie sich orientieren können. Einzelne Bundesländer wie Niedersachsen oder NRW haben mit eigenen Haltungsrichtlinien schon Eckpunkte geschaffen. Die deutschlandweit vorgeschriebene Haltungsverordnung gibt es für Rinder nur bis zum sechsten Lebensmonat, danach ist eine Lücke. Diese Lücke will die aktuelle Regierung in Berlin bald schließen.
Auch wir als Verband unterstützen den Weg zu mehr Tierwohl. Wir plädieren auf diesem Weg für Umbaulösungen. Diese sind meistschneller und kostengünstiger umgesetzt, als ein Neubau. Denn wirtschaftlich rechnet sich ein Neubau bei den aktuellen Fleischpreisen und den hohen Kredit- und Baukosten nicht. Bei einem Neubau ist aber oft die Genehmigung schon das K.o.-Kriterium. So sind in FFH Gebieten keine Neubauten möglich, wenn der Landwirt die Tierzahl nicht abstockt. Da würde eine einmalige Förderung für den Neubau auch nicht helfen, da eine dauerhafte Einschränkung des Tierbestandes seine Erlöse reduzieren würde. Wir als Verband fordern daher, dass die Politik das Mehr an Tierwohl in einer Tierwohlprämie über einen festgelegten Betrag pro Tier unterstützt
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